Auf den ersten Blick liest es sich verheißungsvoll: „Wir sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, respektive zumindest den Versuch gestartet haben, Schadenersatz zu bekommen. Intract übernimmt für Sie das Prozessrisiko!“

 Wie gesagt: Auf den ersten Blick könnten dies auch die holprigen Werbebotschaften eines Prozesskostenfinanzierers sein, doch wer letztendlich beim Intract-Modell dahinter steht, hat die Redaktion von „Mein Geld“ recherchiert: Die INTRACT GmbH ist keine deutsche GmbH, sondern eine Luxemburger Gesellschaft, deren Geschäftsführer der in Fulda zugelassene Rechtsanwalt Marco Karger ist. Betrieben wird das Geschäft auch von Ernst Bohlender, der die Niederlassung der Intract in Wiesbaden leitet. Dass ein zugelassener Rechtsanwalt Intract führt, können die potentiellen Kunden der Intract jedoch nur erahnen, denn von seiner Doppelfunktion findet sich nichts in den Unterlagen oder auf der Homepage. Was wiederum verwundert, denn Karger ist kein „unbeschriebenes Blatt“. Man braucht nur wenig Aufwand, um wenig schmeichelhafte Berichte über ihn im Internet wiederzufinden. So fällt sein Name des Öfteren im Zusammenhang mit Anbietern günstiger Telefonanbieter - eusms.de und snyrting.de. Beide Unternehmen hingen übrigens zusammen und Karger trat mal als Jurist und dann wieder als Jugendschutzbeauftragter in die Öffentlichkeit auf. Beide Unternehmen existieren nicht mehr, gegen snyrting liefen kriminalpolizeiliche Ermittlungen.

Doch um Anlegerschutz geht es gar nicht, wenn man die Akquisitionsstrategie von Intract unter die Lupe nimmt. Intract schreibt Kapitalanleger und Vermittler an und malt ein Schreckensszenario an die Wand, demzufolge der Totalverlust des eingesetzten Kapitals drohe. „Da kam so ein völlig abgebrannter Typ bei mir vorbei, der mir erzählte, ich sei betrogen worden und er könne mir helfen. Woher der meine Daten habe, wollte er nicht sagen. Ich habe den nicht mal zur Tür rein gelassen.“, berichtet ein so angegangener Anleger. Gleiches gilt für die Vermittler: Sie werden unter Verweis auf die drohende persönliche Haftung aufgefordert, ihre Kunden anzugehen, da im Vertragsschluss mit Intract der Persilschein für die Vermittler winkt: Die Anleger sollen auf Ansprüche gegen den Vermittler verzichten. Und als “Goody“ erhält der Vermittler auch noch für jeden Kunden, den er bringt, eine Innenprovision. Sauber.

Doch ist das Angebot für den Anleger wirklich attraktiv?

So soll in Kundenveranstaltungen und mit Informationsschreiben nach Augenzeugenangaben der Eindruck erweckt worden sein, der Anleger sei betrogen worden und INTRACT könne das Kapital zurückholen. Harte Fakten blieben die Macher von Intract gegenüber den Kapitalanlagefirmen in aktuellen Fällen bislang vollständig schuldig. Wenigstens ein Anwalt wird für Prozesse der INTRACT namentlich genannt – es handelt sich um den Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der in er Branche bislang als Anlegerschutzanwalt wenig bekannt ist, sondern als Experte für Vorratsdatenspeicherung gilt. Nun gut.

Wie sieht das ‚Geschäftsmodell aus? Die vermeintlich geschädigten Kunden werden dabei von ihren „Betreuern“ aufgefordert, folgenden Vertrag zu unterschreiben (Beispiel nach Intract).

Einzahlung des Anlegers gemäß Vertrag: 10.000 Euro
Agiozahlung (5 Prozent): 500 Euro
Hauptforderung zuzüglich Zinsen: 10.500 Euro


Die Intract unterstellt dabei, dass bei einer 100%igen Realisierung ein Erlös von 17.804,92 Euro inklusive der Anwalts- und Gerichtskosten erzielt werden könne. Es fragt sich schon, weswegen dann der Anleger überhaupt Intract einschalten soll.

Der Haken: Bevor Intract überhaupt tätig wird, zahlt der Anleger einen sogenannten Zuschuss in Höhe von 4,95% der geleisteten Investition zuzüglich Agio, in unserem Fall 519,75 Euro.
Realisiert Intract die volle Forderung, erhält der Anleger  € 7.875,00 sowie seinen Zuschuss, Intract von den 10.500 Euro immerhin  2.625 Euro.

Verliert Intract den Prozess, schaut der Anleger in die Röhre: Er riskiert, dass er mit Schadenersatzansprüchen der Kapitalanlagefirma überzogen wird und sein Zuschuss zu den Rechtsverfolgungskosten ist verloren. Und ein Weiteres: Ob nicht das Geschäftsmodell von Intract gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz sowie gegen das KWG verstößt, sollen wohl die Behörden sowie Gerichte klären. Nach unseren Informationen sind erste Schritte zur Überprüfung des Geschäftsmodells der Intract bereits eingeleitet worden. Seriöse Anlegerschutzanwälte warnen daher davor, sich des Angebotes von Intract zu bedienen. Und ob nicht der Verzicht auf Ansprüche gegen den Vermittler auf Ansprüche gegen Kapitalanlagefirmen durchschlägt und damit Intract sich einen bösen Lapsus erlaubt hat, bleibt abzuwarten.

Vor den Umtrieben der Intract ist daher Vorsicht geboten. Wer sich als Anleger geschädigt fühlt, sollte sich zunächst mit den Verbraucherzentralen oder Rechtsanwaltskammern in Verbindung setzen. Diese empfehlen anerkannte Anwälte, die bei Fragen weiterhelfen und den Fall individuell betreuen.

Autor: Franz Müller

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