Kann die GKV einen gefangen nehmen?
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Thursday, 16. October 2008 |
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Im Januar wurde in Hamburg gefeiert, als Frau Schmidt ihre kleinen renommierte Werbeagentur verkaufte.
Der Preis war gerechtfertigt durch die Anstrengung der letzten Jahre. Sie selbst blieb als Geschäftsführerin im Boot, sodass Expansionsrisiko nicht mehr auf Ihre Schultern lastet. Sie hatte Monate lang alles gut vorbereitet und durchgedacht nur eines hatte sie doch vergessen. Sie flog nach 20 Jahren aus ihrer Privaten Krankenversicherung ( PKV) raus, obwohl sie eigentlich drin bleiben wollte. Sie verdiente auch als Angestellte deutlich mehr, als die von PKV vorgeschriebene 4000 Euro Mindestbruttogehalt. Trotzdem war sie gezwungen in der gesetzlichen Krankenkasse ( GKV) zu bleiben. Jeder Selbständige des wieder als Angestellter arbeitet muss wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurück, egal wie viel er erstmal verdient oder wie lange er privat versichert war. Das ist der Wille der Gesundheitsreform. Versicherte wie Schmidt verlieren dann Ihre Altersrückstellung, die von der Versicherung für hohe Alterskosten zurückgelegt Beiträge, und müssen in der GKV womöglich für wenigen Leistung höhere Beiträge zahlen. Wofür diese Regelung gut ist weiß keiner so richtig. Auch die Bundesgesundheitsministerin, als Initiatorin scheint sie das nicht mehr aus dem Stehgreif erklären zu können.Nach mehreren Anfragen kam dann eine Allgemein- Antwort, es sei für den Erhalt einer leistungsfähigen GKV-Solidargemeinschaft erforderlich.Die Rechtsfrage ist jedoch eindeutig. Für die Zwangsmitglieder gilt an Eintritt dieselbe GKV- Regel wie für alle Mitglieder: Nur wenn sie drei Jahre in Folge 4000 Euro Bruttoeinkommen nachweisen können, dürften sie zurück in die Private Krankenversicherung flüchten. Nur eine offizielle Ausnahme lässt der Staat zu. Sollte man älter als 55 Jahre sein und in den fünf Jahren vor Eintritt der neuen Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert sein, darf man Privatpatient bleiben.Aber es gibt einen Ausweg. Privat versichert kann man bleiben, wen man als Gesellschafter einer GmbH großen Einfluss hat. Es ist abhängig vom Vertrag. Ist der Geschäftsführer maßgeblich an Entscheidungen beteiligt? Oder hält er einen 50-prozentigen Anteil an der GmbH? Oder hält er zwar nur fünf Prozent , kann aber, wegen vorgeschriebener Einstimmigkeit der Beschlüsse, nicht überstimmt werden? Mit solchen Klauseln bliebe der angestellte Geschäftsführer weiter sozialversicherungspflichtig und könnte in die Private Krankenversicherung bleiben. Aber nur unter diesen Bedingungen.Ein Versicherungsmakler, warnt seine Kunden: Realistisch kann man solche Vereinbarungen bei kleinen Unternehmen machen. Bei großen Konzernen, selbst mit kleinen Töchtern, lässt dann keiner darauf ein. Im neuen Job dann einfach abtauchen und nicht an der eigenen Privat- Police rühren, funktioniert nicht.Der neue Chef muss die Versicherungslage seines Neuzugangs klären und ihn bei der GKV anmelden. Immerhin darf er sich die Kasse selbst auslösen.Wer seine drei Jahre bei einer GKV pflichtgemäß absitzen, aber danach in die PKV zurückkehren möchte, kann beim Abschied vorsorgen. Die Assekuranzen bieten dafür Anwartschaftsversicherung an. Sie ersparen bei der Rückkehr eine erneute Gesundheitsprüfung, die die Beiträge womöglich erhöhen. Die Altersrückstände bleiben dem Kunden erhalten. Aber Vorsicht: Medizinische Leistungen sind in diesen drei Jahren einzig Sache der GKV.Die Anwartschaft kostet je nach Anbieter, Alter und Geschlecht 25 bis 50 Prozent der bisherigen monatlichen Beiträge. Selbst bei einem günstigen Anbieter kommt einiges zusammen. Dort zahlt ein Mann 25 Prozent seines monatlichen Krankheitskostentarifs, seine Frau 15 Prozent, ein Kind bis zum 21 Lebensjahr zehn Prozent- ohne Leistungen wohlgemerkt. So überweist ein 45 jähriger Mann, der bislang 400 Euro im Monat an die PKV zahlte, 100 Euro für die Anwartschaft - in drei Jahren als GKV- Gefangener also 3600 Euro. Plus 200 Euro für die Pflegeversicherung.Gegenwehr ist schon organisiert: „Die Politik zwingt ehemalige Selbständige gegen ihren Willen in die GKV“, sagte Ulrike Pott, Sprecherin des PKV- Verbands, „ gegen diese staatliche Bevormundung klagen Versicherte in Karlruhe. Ihre Versicherungsunternehmen unterstützen sie dabei.“ Sollten die Kläger siegen, könnte das Urteil für alle gelten. Ob dieses Erfolgsaussichten hat ist unklar.
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